27.01.2025
Der Anerkennungszuschuss und die Qualifizierungsförderung werden seit dem 1. Januar 2025 unter neuen Bedingungen fortgesetzt. Die Einkommensgrenzen wurden auf 32.000 Euro für Alleinstehende bzw. 50.000 Euro für gemeinsam veranlagte Personen angehoben. Kosten für Qualifizierungen im Rahmen der Anerkennung können mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Die beiden bisher getrennten Förderungen werden in ein gemeinsames Antragsverfahren integriert. Hierfür wird ein neues Antragsformular zur Verfügung gestellt.
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