
20.11.2025
Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, sollen künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit entfällt für diese Gruppe der Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe. Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes beschlossen.
Hierzu wurden Informationen auf der Seite der Servicestelle SGB II veröffentlicht.
Hier befindet sich ein Beitrag dazu, inkl. Link zur Pressemitteilung des BMAS und FAQ.